Aktuelle Meldungen

Vermeidung von Frostschäden Meldung vom 10. November 2023

Mit Beginn der kalten Jahreszeit sollten Haus- und Gartenwasserleitungen sowie Wasserzähler vor Frost geschützt werden. Für Schäden an eingefrorenen Wasserzählern oder Rohrbrüchen, die durch Frosteinwirkung entstehen, ist grundsätzlich der Grundstückseigentümer haftbar.
Rohrbrüche die nicht bemerkt werden, können zu einem sehr hohen Wasserverbrauch führen. Die daraus resultierenden hohen Verbrauchskosten müssen vom Eigentümer getragen werden.
 
Noch ein Tipp: Kontrollieren Sie regelmäßig Ihren Wasserverbrauch!

Gewerbe- und Grundsteuerrate zum 15.11.2023 Meldung vom 02. November 2023

Am 15.11.2023 wird die 4. Quartalsrate der Gewerbesteuervorauszahlungen und der Grundsteuerschuld des Rechnungsjahres 2023 zur Zahlung fällig. Wir bitten Sie, die
Zahlung dieser fälligen Steuerraten rechtzeitig bis zum 15.11.2023 vorzunehmen, da die Gemeinde ihrerseits zur Bestreitung der Ausgaben für die vielfachen Vorhaben auf den rechtzeitigen Eingang ihrer Mittel angewiesen ist.
Bei verspätet eingehenden Zahlungen ist die Gemeinde verpflichtet, Säumniszuschläge zu erheben. Um Fehlbuchungen zu vermeiden, bitten wir Sie, auf Ihren Überweisungsvordrucken das Buchungszeichen anzugeben. Bei Zahlungspflichtigen, die der Gemeinde eine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, wird die Steuer zum 15.11.2023 abgebucht.