Veröffentlichung von Altersjubilaren

Seit Jahren ist es üblich, dass die Geburtstage ab dem 70. Lebensjahr im Mitteilungsblatt der Gemeinde Essingen veröffentlicht und auch an die örtliche Presse weitergegeben werden. Wir möchten auch in Zukunft an diesem schönen Brauch festhalten.

Die Gemeinde Essingen möchte personenbezogene Daten ohne Zustimmung der Betroffenen nicht im Mitteilungsblatt veröffentlichen oder an die Presse weitergeben. Sofern Sie im oder vor dem Jahr 1956 geboren sind und bislang kein Einverständnis zur Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Gemeinde Essingen erklärt haben, aber künftig eine Veröffentlichung wünschen und auch mit der Weitergabe an die örtliche Presse einverstanden sind, unterzeichnen Sie untenstehende Einverständniserklärung und werfen diese in den Briefkasten des Rathauses ein.
Ohne Ihre Zustimmung erfolgt keine Veröffentlichung. Sollte uns bereits eine entsprechende Einverständniserklärung zur Veröffentlichung im Mitteilungsblatt und Weitergabe an die örtliche Presse vorliegen, ist eine erneute Erklärung nicht erforderlich. Einverständniserklärung Veröffentlichung ab 70.LJ (116,3 KB)