Fundsachen
Wichtige Hinweise zu Fundsachen:
Fundgegenstände/Fundsachen, welche nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist (6 Monate nach der Anzeige des Fundes) nicht vom Verlierer/Eigentümer/Empfangsberechtigten abgeholt werden und bei denen darüber hinaus der Finder auf seinen Rückgabeanspruch verzichtet, werden in unregelmäßigen Abständen grundsätzlich öffentlich versteigert bzw. vernichtet/entsorgt (beispielsweise Schlüssel und entsprechend nicht öffentlich versteigerungsfähige Gegenstände). Sobald die jeweiligen Termine einer öffentlichen Versteigerung feststehen, werden diese ebenfalls öffentlich bekannt gegeben.
Bankkarte
Fundort: im Bus von Aalen nach Essingen
Fundzeit: 04.03.2025
Handy
Fundort: Kreisel Erlenhalde
Fundzeit: 27.02.2025