Fundsachen

Wichtige Hinweise zu Fundsachen:
Fundgegenstände/Fundsachen, welche nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist (6 Monate nach der Anzeige des Fundes) nicht vom Verlierer/Eigentümer/Empfangsberechtigten abgeholt werden und bei denen darüber hinaus der Finder auf seinen Rückgabeanspruch verzichtet, werden in unregelmäßigen Abständen grundsätzlich öffentlich versteigert bzw. vernichtet/entsorgt (beispielsweise Schlüssel und entsprechend nicht öffentlich versteigerungsfähige Gegenstände). Sobald die jeweiligen Termine einer öffentlichen Versteigerung feststehen, werden diese ebenfalls öffentlich bekannt gegeben.

Bankkarte
Fundort:        im Bus von Aalen nach Essingen
Fundzeit:       04.03.2025
 
Handy
Fundort:        Kreisel Erlenhalde
Fundzeit:       27.02.2025