Kinderbetreuung
Die Gemeinde Essingen verfügt über ein sehr gutes Angebot an Kindertageseinrichtungen.
Insgesamt stehen derzeit 6 Kindertageseinrichtungen mit 11 Gruppen zur Betreuung für Kinder bereit.
Seit September 2010 werden darüber hinaus in der Kinderkrippe im Kinderhaus "Rappelkiste" Kinder ab 1 Jahr betreut.
Die Anmeldung für die Kindertageseinrichtungen in Essingen (einschließlich Lauterburg) erfolgt zentral über die Gemeindeverwaltung. Die entsprechenden Anmeldeformulare stehen bei den Downloads (in der Rubrik Kinder/Jugend/Soziales) zum Abruf bereit.
Kindergärten
Elternbeiträge: kirchliche Kindertageseinrichtungen
Informationen bekommen Sie bei den kirchlichen Kindertageseinrichtungen direkt bei der Kindergartenleitungen der Einrichtung
Elternbeiträge: gemeindliche Kindertageseinrichtungen
Anmeldungen, Platzvergabe, Aufnahmevoraussetzungen
- Anmeldung ausschließlich über die Gemeinde Essingen
- zum jeweiligen Stichtag für das kommende Kindergartenjahr
- Aufnahmeformular erforderlich
- Mindestalter 3 Jahre (2 Jahre 9 Monate) bzw. 2 Jahre beim erweiterten Betreuungsangebot im ev. Kindergarten "Am Schlosspark" und im evangelischen Kindergarten "Sonnenschein" in Lauterburg
- Für den Übergang von der Krippe in den Kindergarten ist eine separate Anmeldung erforderlich.
Kinderkrippe
- Anmeldung ausschließlich über die Gemeinde Essingen
Anmeldeformular Kinderkrippe finden Sie im Bereich "Downloads" - mindestens 6 Monate vor Aufnahme
- Aufnahmeformular erforderlich
- Mindestalter 1 Jahr
- Für den Übergang in den Kindergarten ist eine separate Anmeldung erforderlich.
Kindertagespflege im Ostalbkreis
Die Kindertagespflege ist ein eigenständiges Angebot der Kinderbetreuung. Sie ist gesetzlich der institutionellen Kinderbetreuung gleichgestellt und hat den gleichen Förderungsauftrag: die Bildung, Erziehung und Betreuung des Kindes.
In Baden-Württemberg qualifizieren sich Kindertagespflegepersonen in einem tätigkeitsbegleitenden Kurs von 300 Unterrichtsstunden und bilden sich jährlich mit mindestens 20 Unterrichtsstunden fort.
Qualifizierte Kindertagespflegpersonen können Kinder im Alter von 0-14 Jahren im eigenen Haushalt, im Haushalt der Eltern und in anderen geeigneten angemieteten Räumen (z.B. Betriebsräumlichkeiten) betreuen. Für Kinder bis zum dritten Geburtstag wählen die Eltern, ob sie ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege betreuen lassen möchten. Kinder ab drei Jahren werden vorrangig in einer Kindertageseinrichtung bzw. durch die Schulbetreuung betreut. Sollten die Betreuungsangebote am Wohnort bzw. am Schulort nicht ausreichen, kann die Kindertagespflege ergänzend in Anspruch genommen werden.
Eine Kindertagespflegeperson darf maximal fünf Kinder gleichzeitig betreuen. Die Kindertagespflege bietet daher insbesondere sehr kleinen Kindern Raum für individuelle und liebevolle Betreuung, in einem familienähnlichen Rahmen.
Im Ostalbkreis ist das Landratsamt zuständig für die Qualifizierung, Beratung, Vermittlung und Begleitung von Kindertagespflegepersonen und Eltern.
Elternbildung und Landesprogramm STÄRKE
Verein zur „Förderung individualpädagogischer Spielräume e.V.“ (FipS e.V.)
Anmeldungen, Platzvergabe, Aufnahmevoraussetzungen Anmeldung ausschließlich über den Träger
Anmeldeformular erforderlich
Höchstalter der Kinder 12 Monate
Kinder in Begleitung eines Elternteils oder einer nahen Bezugsperson
Leitung der Elternschule: Claudia Kohler
Veranstaltungen: Bedarfsorientierte Kurse für Eltern und Babys im 1. Lebensjahr
Bedarfsorientierte Konzepte für besondere Lebenslagen Landesprogramm STÄRKE.
Weitere Informationen zum Verein und zu den Angeboten.
Anschrift Obergeschoss, Brühlgasse 5
73457 Essingen
(07365) 964032
fipsinfo@aol.com, kleineelternschule@aol.com
fipskids.jimdo.com, kleine-elternschule.jimdo.com