Änderungen zum Personalausweis – Gebührenerhöhung ab 7. Februar 2026
Der Bundesrat hat am 30. Januar 2026 über die Gebührenerhöhung für den
Personalausweis entschieden. Nach der Veröffentlichung der entsprechenden
Verordnung wurden die Gebühren angepasst. Die Änderungen sind seit dem
Februar 2026 in Kraft.
Wie viel kostet ein neuer Personalausweis?
Ab dem 7. Februar 2026 beträgt die Gebühr 46,00 Euro für antragstellende Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben (bisher: 37,00 Euro).
Der Personalausweis für Personen ab 24 Jahren ist zehn Jahre gültig.
Für jüngere Antragstellerinnen und Antragsteller, deren Personalausweis nur sechs Jahre gültig ist, werden seitdem 27,60 Euro fällig (bisher: 22,80 Euro).
Der vorläufige Personalausweis bleibt unverändert bei 10,00 Euro.
Gibt es eine Alternative zum Personalausweis?
Grundsätzlich besteht für alle Deutschen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, nach § 1 des Personalausweisgesetzes eine Ausweispflicht. Alternativ zum Personalausweis erfüllt auch der Reisepass diese Funktion.
Welche Unterlagen werden für die Antragstellung benötigt?
Wo gibt es weitere Informationen?
Für die Beantragung eines Personalausweises sind erforderlich:
persönliches Erscheinen im Bürgerbüroein digitales, aktuelles und biometrisches Lichtbild
(auch vor Ort machbar gegen eine Gebühr von 6,00 Euro)
der alte Personalausweis oder ein anderes gültiges Ausweisdokument
(z. B. Geburtsurkunde oder Reisepass)
Derzeit beträgt die Bearbeitungsdauer ca. 3-4 Wochen.
Für die Antragstellung bitten wir um vorherige Terminvereinbarung.
Weitere Informationen finden Sie unter www.essingen.de.
