Wichtiger Hinweis zur Landtagswahl am 8. März 2026

a) Zustellung der Wahlbenachrichtigungen
Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten spätestens am 15. Februar 2026 eine Wahlbenachrichtigung samt Vordruck für einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.
 

Wie bei den verschiedenen Wahlen der vergangenen Jahre ist die Wahlbenachrichtigung selbst wieder als Schriftstück im DIN A4-Format gestaltet (Übermittlung/Zustellung erfolgt im Briefkuvert). Das Briefkuvert ist auch als amtliche Wahlunterlage erkennbar bzw. entsprechend gekennzeichnet („Amtliche Wahlbenachrichtigung“).
 
Die Zustellung der Wahlbenachrichtigungen an die Wahlberechtigten erfolgt ab dem 26. Januar 2026.
 
Bitte bewahren Sie Ihre Wahlbenachrichtigung gut auf und bringen Sie diese am Wahltag in den Wahlraum mit. In der Wahlbenachrichtigung ist unter anderem auch der Wahlraum angegeben in welchem Sie wählen können, und ob dieser Wahlraum auch barrierefrei ist. Der Wahlberechtigte kann grundsätzlich nur in dem Wahlraum des Wahlkreises wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Es wird in diesem Zusammenhang klarstellend sowie ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Wahlbenachrichtigung einen Wahlschein nicht ersetzt und daher nicht zur Wahl in einem anderen als dem angegebenen Wahlraum berechtigt.
 
Wer in einem anderen Wahlraum des Wahlkreises (Wahlkreis 25 - Schwäbisch Gmünd) oder durch Briefwahl wählen möchte, benötigt dazu einen Wahlschein.
 
Ein Wahlberechtigter, der in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält auf Antrag einen Wahlschein. Die Erteilung eines Wahlscheines kann schriftlich oder mündlich bei der Gemeinde beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form als gewahrt. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig (§ 19 Absatz 1, Satz 3 Landeswahlordnung - LWO).
 
Den Wahlscheinantrag können Sie schriftlich unter anderem sehr einfach mit dem Antrag (Vordruck) auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung stellen. Elektronisch kann der Wahlschein bequem insbesondere per E-Mail (insbesondere an
buergerbuero@essingen.de), über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung sowie unter www.essingen.de (weitere Informationen siehe Buchstabe b) beantragt werden.
 
b) Online-Wahlscheinbeantragung
Wie bereits bei den vorangegangenen Wahlen bietet die Gemeinde Essingen als besonderen Service auf ihrer Homepage unter www.essingen.de (Startseite) wieder die Möglichkeit, den Wahlschein (einschließlich der Briefwahlunterlagen) auch (neben den anderen Formen) elektronisch über das Internet zu beantragen.
Beim Aufruf des entsprechenden Links auf der Startseite unserer Homepage (www.essingen.de) gelangen Sie direkt in ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Hier tragen Sie die Daten wie sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung angegeben sind entsprechend ein. Für die automatisierte Prüfung Ihrer Daten werden unter anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer erforderlich. Diese können Sie, wie vorangehend ausgeführt, Ihrer Wahlbenachrichtigung entnehmen. Wenn Sie Ihre Wahlbezirks- und Wählernummer nicht angeben möchten oder Ihnen die Daten nicht vorliegen, nutzen Sie bitte die weiteren Möglichkeiten einer Wahlscheinbeantragung.
Sollten Ihre Antragsdaten bei der Eingabe nicht mit dem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Sie erhalten somit direkt bei der Beantragung bereits die Rückmeldung, ob Ihr Antrag korrekt entgegengenommen werden konnte. Bitte nutzen Sie alternativ die weiteren Möglichkeiten einer Wahlscheinbeantragung.
Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt an uns in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Die Wahlscheine werden Ihnen von uns übermittelt. Mit der Erteilung der Wahlscheine werden automatisch auch die Briefwahlunterlagen beigefügt.
 
Der Hinweis auf die Möglichkeit der Online-Wahlscheinbeantragung ist auch auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung enthalten. Darüber hinaus ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung auch ein QR-Code aufgebracht, mit dem man über Mobilgeräte (z. B. Smartphone/Tablet) durch Einscannen auch direkt zur Online-Wahlscheinbeantragung gelangt. Der Antragsteller startet dabei auf seinem Mobilgerät den Dienst über das Einscannen des auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten QR-Codes. Ihre Daten werden hier bereits angezeigt; beim Familiennamen nur der Anfangsbuchstaben gefolgt von einem *. Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum.
 
Es steht Ihnen im Rahmen der Beantragung offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift übermitteln zu lassen.
 
Diese Online-Wahlscheinbeantragung steht Ihnen bis Donnerstag, 5. März 2026, 12:00 Uhr, zur Verfügung.