Bundestagswahl am 23. Februar 2025

hier: wichtige Hinweise

a) Eingang der Stimmzettel für die Bundestagswahl bei den Kommunen
Die Stimmzettel sind nunmehr bei den Kommunen des Wahlkreises eingegangen. Die Kommunen stellen zwischenzeitlich die Briefwahlunterlagen zusammen und übermitteln diese unverzüglich an die Briefwähler.
      
b) Vornahme der Briefwahl direkt im Rathausgebäude
Wie unter Buchstabe a) dargestellt, liegen die Stimmzettel der Gemeinde nunmehr vor. Mit Blick auf den kurzen Zeitraum des Versands der Briefwahlunterlagen bietet die Gemeinde Essingen deshalb ab sofort den Wahlberechtigten, die den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen persönlich bei der Gemeinde beantragen oder abholen, die Gelegenheit, die Briefwahl an Ort und Stelle (also noch im Rathaus) auszuüben und die Wahlbriefe hiernach sofort wieder abzugeben. Bitte informieren Sie sich hierzu gerne bei unserem Einwohnermeldeamt.
 
c) Online-Wahlscheinbeantragung
Wie bereits bei den vorangegangenen Wahlen bietet die Gemeinde Essingen als besonderen Service auf ihrer Homepage unter www.essingen.de (Startseite) wieder die Möglichkeit, den Wahlschein (einschließlich der Briefwahlunterlagen) auch (neben den anderen Formen) elektronisch über das Internet zu beantragen. Beim Aufruf des entsprechenden Links auf der Startseite unserer Homepage (www.essingen.de) gelangen Sie direkt in ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Hier tragen Sie die Daten von Ihrer Wahlbenachrichtigung entsprechend ein. Für die automatisierte Prüfung Ihrer Daten werden unter anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer erforderlich. Diese können Sie Ihrer Wahlbenachrichtigung entnehmen. Wenn Sie Ihre Wahlbezirks- und Wählernummer nicht angeben möchten oder Ihnen die Daten nicht vorliegen, nutzen Sie bitte die weiteren Möglichkeiten einer Wahlscheinbeantragung.
Sollten Ihre Antragsdaten bei der Eingabe nicht mit dem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Sie erhalten somit direkt bei der Beantragung bereits die Rückmeldung, ob Ihr Antrag korrekt entgegengenommen werden konnte. Bitte nutzen Sie alternativ die weiteren Möglichkeiten einer Wahlscheinbeantragung.
Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt an uns in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Die Wahlscheine werden Ihnen von uns übermittelt. Mit der Erteilung der Wahlscheine werden automatisch auch die Briefwahlunterlagen beigefügt.
 
Der Hinweis auf die Möglichkeit der Online-Wahlscheinbeantragung ist auch auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung enthalten. Darüber hinaus ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung auch ein QR-Code aufgebracht, mit dem man über Mobilgeräte (z. B. Smartphone/Tablet) durch Einscannen auch direkt zur Online-Wahlscheinbeantragung gelangt. Der Antragsteller startet dabei auf seinem Mobilgerät den Dienst über das Einscannen des auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten QR-Codes. Auf dem Endgerät sind dann, anhand einer verschlüsselten Identifikation, bereits die meisten Daten des Wahlberechtigten hinterlegt. Für eine erfolgreiche Beantragung ist dann insbesondere noch das Geburtsdatum zu ergänzen.
 
Es steht Ihnen im Rahmen der Beantragung offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift übermitteln zu lassen.
d) rechtzeitige Rückgabe/Rücksendung der Briefwahlunterlagen
Der Wahlbrief - einschließlich der entsprechenden Briefwahlunterlagen - muss am Wahlsonntag (23. Februar 2025) bis spätestens 18.00 Uhr bei der auf dem Umschlag angegebenen Stelle sein. Für die rechtzeitige Rücksendung müssen Sie als Wähler selbst sorgen und tragen hierfür die Verantwortung. Die Briefwahl sollte daher sofort nach Erhalt der Briefwahlunterlagen durchgeführt und der Wahlbrief unmittelbar danach an die auf dem Umschlag abgedruckte Anschrift abgesandt oder dort abgegeben werden.
Die Bundeswahlleiterin empfiehlt in diesem Zusammenhang, bei Übersendung per Post in Deutschland, dass der Wahlbrief, um den rechtzeitigen Eingang sicherzustellen, spätestens am dritten Werktag vor der Wahl, also am Donnerstag, dem 20. Februar 2025, abgesandt wird (Einwurf in den Briefkasten vor der letzten Leerung am 20. Februar 2025). Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Sie können den Wahlbrief auch bei der angegebenen Stelle abgeben (insbesondere durch Einwurf in den Briefkasten im Rathaus Essingen, Rathausgasse 9, 73457 Essingen). Dies ist vor allem auch dann zu empfehlen, wenn der rechtzeitige Eingang bei Versand durch das Postunternehmen nicht mehr sicher ist. Bei verspätetem Eingang kann Ihre Stimmabgabe nicht berücksichtigt werden. Bei entlegenen/entfernter liegenden Orten (insbesondere bei Einlieferung im Ausland) ist eine noch frühere Einlieferung dringend empfohlen, um einen rechtzeitigen Eingang des Wahlbriefes zu gewährleisten. 
Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im jeweiligen Wahlkreis (bei einem Wahlschein der Gemeinde Essingen im Wahlkreis 270 Aalen – Heidenheim) alternativ auch durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises teilnehmen. Der Wahlschein, der den Briefwahlunterlagen beiliegt, ist im Original im Wahlraum entsprechend vorzulegen. Auch ein Lichtbildausweis muss in diesem Fall mitgebracht werden. Wer einmal einen Wahlschein beantragt hat, kann nur noch mit diesem wählen, und zwar per Briefwahl oder aber am Wahltag in jedem beliebigen Wahlraum des eigenen Wahlkreises.
 
e) Erweiterte Öffnungszeiten des Einwohnermeldeamtes sowie Erreichbarkeit des Wahlamtes insbesondere zur Wahlscheinbeantragung
Insbesondere zur Beantragung von Wahlscheinen gelten in den letzten Tagen vor der Wahl erweiterte Öffnungszeiten des Einwohnermeldeamtes sowie entsprechende Erreichbarkeiten des Wahlamtes. Auf die diesbezügliche Veröffentlichung in der nächsten Ausgabe des Mitteilungsblatts (15. Februar 2025) wird deshalb bereits an dieser Stelle vorsorglich verwiesen. 
 
f) Informationsangebot der Bundeswahlleiterin
Die Bundeswahlleiterin hat auf ihrer Homepage unter www.bundeswahlleiterin.de umfangreiche Informationen zu verschiedenen Themen, Fragen und Aspekten der Bundestagswahl, zu Fristen und wahlbezogenen Themen zusammengestellt.
 
Hinweis zur Verwendung geschlechtsbezogener Formulierungen
Um die Lesbarkeit dieser Hinweise zu vereinfachen, soll die Verwendung der männlichen Form explizit als geschlechtsunabhängig verstanden werden. Auf die zusätzliche Verwendung anderer Formen wird deshalb verzichtet.