Personalausweis

Seit dem 1. November 2010 gibt es den Personalausweis im Scheckkartenformat. Er verfügt mit seinem integrierten Chip über eine höhere Sicherheit gegen Fälschung und Missbrauch. Außerdem bietet er Ihnen viele Einsatzmöglichkeiten, vor allem mit der Online-Ausweisfunktion/ eID-Funktion (= electronic Identity). Die eID-Funktion ist bei Dokumenten, die seit dem 15. Juli 2017 ausgegeben werden, immer eingeschaltet, wenn Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 16 Jahre alt sind.

Im Ausweis-Chip sind abgelegt:

  • Ihre persönlichen Daten,
  • das Foto und
  • die Fingerabdrücke (abweichend bei Kindern unter 6 Jahren)

Die Daten sind nur hoheitlichen Stellen wie Polizei und Grenzbehörden zugänglich.

Der Ausweis-Chip bietet noch weitere Funktionen:

  • elektronischer Identitätsnachweis oder Online-Ausweisfunktion/ eID-Funktion (= electronic Identity)

Die Daten, die optisch vom Dokument ablesbar sind, sind zusätzlich im Ausweis-Chip gespeichert. Damit können Sie sich im Internet elektronisch ausweisen, zum Beispiel gegenüber Behörden im E-Government oder gegenüber Dienstleistungsanbietern wie beispielsweise beim Onlinebanking.
Die eID-Funktion kann für Ausweisinhaberinnen und -inhaber erst ab 16 Jahren verwendet werden.

  • Vor-Ort-Auslesen

Wenn Ihr Name oder Ihre Anschrift in ein Formular übernommen werden sollen, bietet sich das Vor-Ort-Auslesen an, zum Beispiel in Banken, bei Mobilfunkanbietern und in Hotels.
Ihr Online-Ausweis wird dafür nicht verwendet. Behörden und Unternehmen, die Ihnen diese Funktion anbieten, benötigen dazu unter anderem eine staatliche Berechtigung für das Vor-Ort-Auslesen.

  • qualifizierte elektronische Signatur

Sie wirkt wie eine persönliche, dabei aber digitale Unterschrift. Sie können damit Verträge, Anträge und Urkunden online unterzeichnen, die sonst nur in der Schriftform rechtsverbindlich wären.
Die Nutzung der Unterschriftsfunktion ist freiwillig. Dafür müssen Sie ein Signaturzertifikat bei einem speziellen Dienstleister erwerben. Voraussetzung ist immer, dass die eID-Funktion Ihres Personalausweises eingeschaltet ist.

Ausweispflicht und allgemeine Hinweise

Für deutsche Staatsangehörige besteht ab dem 16. Lebensjahr eine Ausweispflicht. Diese können Sie entweder durch einen gültigen Personalausweis oder durch einen gültigen Reisepass erfüllen.

Die Gültigkeitsdauer des Personalausweises ist altersabhängig. Für Personen ab 24 Jahren beträgt sie 10 Jahre. Wenn Sie jünger sind als 24 Jahre beträgt die Gültigkeitsdauer 6 Jahre.

Den Personalausweis erhalten Sie auf Antrag im Bürgerbüro an Ihrem Wohnort.
Achten Sie darauf, rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeitsdauer einen neuen Personalausweis zu beantragen.

Hinweis: Für deutsche Staatsangehörige unter 16 Jahren besteht keine Ausweispflicht. Auf Antrag kann ihnen ein Personalausweis jedoch auch ausgestellt werden.

Sie sind nicht verpflichtet, den Ausweis ständig mit sich zu führen.
Sie müssen ihn aber auf Verlangen einer berechtigten Behörde vorzeigen und zur Prüfung aushändigen. Zur Prüfung berechtigte Behörden sind beispielsweise die Polizei, die Pass-, Personalausweis- und Meldebehörde oder Grenzübertrittsstellen.

Bei jedem Grenzübertritt müssen Sie ein Pass- oder Ausweisdokument mit sich führen und auf Verlangen vorzeigen. In vielen Ländern können Sie mit einem gültigen Personalausweis statt mit einem Reisepass einreisen. Das gilt besonders für die Staaten der Europäischen Union (EU).

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

16.04.2026 Innenministerium Baden-Württemberg