Bekanntmachung der Auslegungsbeschlüsse nach § 3 Absatz 2 BauGB des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfes „Hinterer Keßler“ in den Planbereichen 10-07, 79-02 und 79-03, Plan Nr. 10-07/5 in Aalen-Weststadt vom 5. Dezember 2023 (HPC AG, Harburg), Begründung mit Umweltbericht vom 5. Dezember 2023 (HPC AG, Harburg) und der Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet, Plan Nr. 10-07/5 sowie 116. FNP-Änderung im Bereich „Hinterer Keßler“ in Aalen-Weststadt 

Der Gemeinderat der Stadt Aalen hat in seiner Sitzung am 21.03.2024 die Entwürfe des oben genannten vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften sowie die Begründung mit Umweltbericht für das Bebauungsplangebiet, Plan 10-07/5 gebilligt.
 
Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Aalen mit den Gemeinden Essingen und Hüttlingen hat in seiner Sitzung am 22.03.2024 den Entwurf der Flächennutzungsplanänderung im Bereich „Hinterer Keßler“ in Aalen-Weststadt (116. FNP-Änderung) gebilligt. Die Änderung des Flächennutzungsplans für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen ist im Parallelverfahren zu ändern.  

Die Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung sind Grundlage für die Planfassungen für die 1. Veröffentlichung im Internet.
 
Es wird eine Zielabweichung im Hinblick auf einem schutzbedürftigen Bereich für Naturschutz und Landschaftspflege (Ziel der Raumordnung) im gültigen Regionalplan Ostwürttemberg 2010 beantragt. Der künftige Regionalplan Ostwürttemberg 2035 ermöglicht die vorliegende Planung eines Solarparks bis zu 4 ha Größe. Jedoch soll die Genehmigung des künftigen Regionalplans im Sinne einer beschleunigten Energiewende nicht abgewartet werden.
 
Das Plangebiet befindet sich nördlich des Mäderhofes und nördlich der Ortsverbindungsstraße (Lettenbergstraße) zwischen Hammerstadt und Affalterried. Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Grundstücke mit den Flurstücksnummern 321, 322, 323 und 324 der Flur Hammerstadt, Gemarkung Aalen, Stadt Aalen. Der Bebauungsplan gilt auch für die außerhalb des Sondergebiets gelegene Ausgleichsfläche, welche diesem Bebauungsplan zugeordnet wird.
 
Die Größe des Plangebiets beträgt ca. 4,32 ha. Davon sind ca. 0,47 ha als Grünflächen (Hecke und Maßnahmenfläche) ausgewiesen. Zusätzlich wird auf Flurstücksnummer 106, Gemarkung Wasseralfingen, Flur Treppach eine ca. 0,2 ha umfassende externe Ausgleichsfläche festgesetzt und dem Bebauungsplan zugeordnet. Dies ist als Ergebnis der durchgeführten speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme (CEF-Maßnahme = continuous ecological functionality-mea-sures) erforderlich.
 
Die Stadt Aalen hat sich 2021 das Ziel gesetzt, bis 2035 klimaneutral zu werden. Zu einer erfolgreichen Umsetzung der Klimaneutralität ist ein weiterer Ausbau von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien vor Ort erforderlich. Aus diesem Grund sollen im Stadtgebiet Aalen mehrere Freiflächen-Photovoltaikanlagen (FF-PV-Analgen) zur klimaneutralen Stromgewinnung errichtet werden. Aktuell gibt es im Stadtgebiet bislang PV-Anlagen im Siedlungsbereich auf Gebäudedächern und Fassaden. Um die Ziele der Klimaneutralität und der Energiewende zu erreichen, ist ein weiterer Ausbau von PV-Anlagen sowohl im Siedlungsbereich als auch ergänzend dazu im Außenbereich notwendig.
 
Die Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs und der Begründung mit Umweltbericht sowie die Planunterlagen zur 116. FNP-Änderungen erfolgt in der Zeit vom 15. April 2024 bis einschließlich 17. Mai 2024 im Internet unter www.aalen.de/planungsbeteiligung oder unter www.aalen.de/Entwickeln/Bauen/Bauleitplanung. Die Planunterlagen können dort eingesehen werden. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Planungsunterlagen in der Zeit vom 15. April 2024 bis einschließlich 17. Mai 2024 im Rathaus Aalen, Marktplatz 30, 73430 Aalen öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt. Die Öffnungszeiten des Rathauses sind von Montag bis Freitag 8.30 bis 12 Uhr, Montag und Dienstag 14.00 bis 16.00 Uhr und Donnerstag 14.00 bis 18.00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten können andere Termine vereinbart werden (Tel. 07361 – 52-1511 oder per E-Mail stadtplanungsamt@aalen.de). Auskünfte werden ebenfalls im Stadtplanungsamt gegeben.
 
Diese Informationsmöglichkeit ist ausschließlich für die Beteiligung der Öffentlichkeit im Bebauungsplanverfahren bestimmt. Bei einer unzulässigen Weiterverarbeitung eines Bebauungsplanentwurfes übernimmt die Stadt Aalen keine Gewährleistung (Verbindlichkeit haben nur die Originale).
 
Zu den Planentwürfen werden zu folgenden Themen wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen ausgelegt:
Verkehr, Lärm, Abwasser, Gewässerbau/ Hochwasserschutz, Grundwasser, Gehölz- und Baumbestand, Denkmalschutz, Tiere und Pflanzen, Mensch, , Energie, Telekommunikation, Geologie/Bergbau.
 
Folgende Arten von umweltbezogenen Informationen sind verfügbar und Teil der Auslegung:
Belange der Umwelt zu den Schutzgütern
Mensch Pflanzen, Tiere und Biotope Boden Wasser Klima/ Luft Landschaft Kultur- und sonstige Sachgüter
(HPC AG, Harburg 05.12.2023)
 
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch (planverfahren@aalen.de oder über das eingerichtete Kontaktformular unter www.aalen.de/planungsbeteiligung) übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder zur Niederschrift beim Stadtplanungsamt Aalen (Marktplatz 30, 73430 Aalen) sowie in den Gemeinden Essingen und Hüttlingen abgegeben werden. Es wird gebeten, die volle Anschrift anzugeben.
 
Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht fristgerecht abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne gem. § 3 Abs. 2 und 3 BauGB und § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitpläne nicht von Bedeutung ist.
 
Ergänzender Hinweis zur Flächennutzungsplan-Änderung:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
 
Über die Stellungnahmen entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung.
 
Aalen, 22. März 2024
Bürgermeisteramt Aalen
 
 
 
Steidle
Erster Bürgermeister