Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum - Ausschreibung Jahresprogramm 2025 

Mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum hat das Land Baden-Württemberg ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Dörfer und Gemeinden geschaffen. Gefördert werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten ermöglichen, eine wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen. Ziel ist, Impulse zur innerörtlichen Entwicklung und Aktivierung der Ortskerne zu setzen und dabei auch den Klimaschutz zu berücksichtigen. Daher wird die Nutzung vorhandener Bausubstanz besonders gefördert. Zudem sind Neubauprojekte in den Förderschwerpunkten Innenentwicklung/Wohnen, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen nur förderfähig, sofern die Tragwerkkonstruktion überwiegend aus dem CO<sub>2 </sub>speichernden Material (z. B. Holz) besteht.
Projektträger und Zuwendungsempfangende können neben den Kommunen beispielsweise auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein.


Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum Ausschreibung Jahresprogramm 2025 
Mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum hat das Land Baden-Württemberg ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Dörfer und Gemeinden geschaffen. Gefördert werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten ermöglichen, eine wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen. Ziel ist, Impulse zur innerörtlichen Entwicklung und Aktivierung der Ortskerne zu setzen und dabei auch den Klimaschutz zu berücksichtigen. Daher wird die Nutzung vorhandener Bausubstanz besonders gefördert. Zudem sind Neubauprojekte in den Förderschwerpunkten Innenentwicklung/Wohnen, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen nur förderfähig, sofern die Tragwerkkonstruktion überwiegend aus dem CO2 speichernden Material (z. B. Holz) besteht.
Projektträger und Zuwendungsempfangende können neben den Kommunen beispielsweise auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein.
 
Förderschwerpunkte
 
1. Grundversorgung
Im Förderschwerpunkt Grundversorgung steht die Sicherung der örtlichen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen des täglichen bis wöchentlichen Bedarfs im Vordergrund. Gefördert werden unter anderem Dorfgasthäuser, Dorfläden, Metzgereien, Bäckereien und Handwerksbetriebe. Zur Grundversorgung können auch Arztpraxen, Apotheken und andere Dienstleistungen im Gesundheitsbereich gehören. Investitionen von Kleinstunternehmen der Grundversorgung und für Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen können mit einem erhöhten Fördersatz von bis zu 30% (ggf. 35% bei zusätzlichem CO2-Speicherzuschlag) gefördert werden.
 
2. Wohnen/Innenentwicklung
Im Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung werden die Erhaltung und Stärkung der Ortskerne insbesondere durch Umnutzung vorhandener Bausubstanz, Maßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse (umfassende Modernisierungen), innerörtliche Nachverdichtung (ortsbildprägende Neubauten unter Verwendung CO2 speichernder Baustoffe), Verbesserung des Wohnumfeldes, Entflechtung unverträglicher Gemengelagen sowie die Neuordnung mit Baureifmachung von Grundstücken gefördert. Auch in den an die Ortskern angrenzenden Baugebieten (bis zur Erschließung in den 70er-Jahren) ist eine Förderung möglich.
Bei eigengenutzten wohnraumbezogenen Projekten liegt der Regelfördersatz bei 30%. Der Höchstbetrag pro Wohneinheit beträgt bei Modernisierungen, Umbauten und Aufstockungen 50.000 Euro, bei Umnutzungen bis zu 60.000 Euro.
Neubauten in Baulücken werden mit bis zu 30.000 Euro gefördert.
 
3. Arbeiten
Im Förderschwerpunkt Arbeiten werden vorrangig Projekte unterstützt, die zur Umnutzung oder Weiterentwicklung vorhandener Bausubstanz beitragen. Auch die Entflechtung störender Gemengelagen im Ortskern ist ein wichtiges Förderziel. Darüber hinaus sind Projekte von kleinen und mittleren Unternehmen, die zum Erhalt der dezentralen Wirtschaftsstruktur sowie zur Sicherung und Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen beitragen, förderfähig.
Unternehmensinvestitionen können mit einem Fördersatz von bis zu 15% gefördert werden.
CO2-Speicherzuschlag
Wer bei Projekten überwiegend ressourcenschonende, CO2 bindende Baustoffe im Tragwerk wie z. B. Holz einsetzt, kann grundsätzlich einen Förderzuschlag von 5%-Punkten auf den Regelfördersatz und eine erhöhte Maximalförderung bekommen, sofern dies nach beihilferechtlichen Bestimmungen möglich ist.
 
Antragsverfahren
Da lediglich die Kommunen einen Antrag für die Aufnahme in das Förderprogramm stellen können, müssen die Projekte über die Gemeinde Essingen beantragt werden. Diese werden dann über das Landratsamt Ostalbkreis dem Regierungspräsidium Stuttgart vorgelegt. Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz entscheidet im Frühjahr 2025 über die Aufnahme in das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum.
 
Die Aufnahme von Maßnahmen und Projekten in das Entwicklungsprogramm
Ländlicher Raum kann nach vorheriger Beratung beim Bürgermeisteramt bis zum
13.09.2024 beantragt werden. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen und
Antragsunterlagen.
 
Ansprechpartner
Bürgermeisteramt Essingen
Rathausgasse 9
73457 Essingen
Herr Waibel
Telefon: 07365/83-48
E-Mail: waibel@essingen.de
 
Es können nur Projekte zur Förderung vorgeschlagen werden, die zeitnah im Anschluss an die Förderentscheidung im Frühjahr 2025 umgesetzt werden, nicht aber vor der Förderentscheidung begonnen wurden. Ein Rechtsanspruch auf die Bewilligung einer Förderung kann aus der Beantragung der Maßnahme nicht abgeleitet werden.
 
Weitere Informationen über die Fördervorrausetzungen, die Förderhöhe und das Verfahren zur Antragstellung finden Sie unter https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/foerderung/elr/ oder unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr/seiten/elr-antragstellung/
 
 
WICHTIGER HINWEIS
 
Die Projekte müssen außerhalb eines Sanierungsgebiets liegen. Dies bedeutet, dass Maßnahmen innerhalb des Sanierungsgebiets „Unteres Dorf“ nicht gefördert werden können (siehe Schaubild).
Darüber hinaus ist eine Förderung für den Hauptort Essingen nur für den Schwerpunkt „Arbeiten“ und „Grundversorgung“ möglich. Der Schwerpunkt „Wohnen/Innenentwicklung“ ist von einer Förderung ausgeschlossen.
In den Teilorten, wie z. B. Lauterburg und Forst, ist eine Antragstellung in allen Förderschwerpunkten möglich.