Vermeidung von Frostschäden
Mit Beginn der kalten Jahreszeit sollten Haus- und Gartenwasserleitungen sowie Wasserzähler vor Frost geschützt werden. Für Schäden an eingefrorenen Wasserzählern oder Rohrbrüchen, die durch Frosteinwirkung entstehen, ist grundsätzlich der Grundstückseigentümer haftbar.
Rohrbrüche die nicht bemerkt werden, können zu einem sehr hohen Wasserverbrauch führen. Die daraus resultierenden hohen Verbrauchskosten müssen vom Eigentümer getragen werden.
Noch ein Tipp: Kontrollieren Sie regelmäßig Ihren Wasserverbrauch!